Wie Sie bestimmt schon gelesen haben bietet eine Mitgliedschaft in unserem Verein einige Vorteile, diese können Sie hier nachlesen.
Wenn Sie sich entschlossen haben uns beizutreten, dann müssen Sie nur noch das Anmeldeformular downloaden, ausfüllen und an uns bitte wieder per Mail (oder Post) an uns zurückschicken.
Einfach ausfüllen, neu einscannen und an die Mailadresse
Falls Sie sich für den Postweg entscheiden, so füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus und schicken es an diese Adresse:
IGU-Austria
z.H. Hans Hofmann
Dänekeplatz 5/9
3052 Neustift Innermanzing
Der Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft für "ordentliche Mitglieder" beträgt derzeit EUR 35,00. Sobald der Betrag einbezahlt und die Anmeldeunterlagen bei uns eingetroffen sind, bekommen Sie ein Bestätigungsmail (oder Anruf). Ab diesem Zeitpunkt sind Sie Vereinsmitglied der IGU-Austria in Ihrer gewünschten Form!
In der IGU gibt es mehrere Formen der Mitgliedschaft:
Ordentliche Mitglieder
Ordentliche Mitglieder des Vereins können physische oder juristische Personen sein. Sie bilden durch ihre aktives Mitwirken das Rückgrat des Vereins und sorgen dafür, dass der Verein aktiv bleiben kann m die Vereinsziele zu erreichen.
Fördernde Mitglieder
Falls jemand aus privaten oder anderen Gründen nicht aktiv am Vereinsleben teilhaben und sich einbringen kann, hat die Möglichkeit "förderndes Mitglied" zu werden. Fördernde Mitglieder können Einzelpersonen, Unternehmungen, Vereine oder Körperschaften sein, die die Zielsetzungen des Vereins unterstützen und bereit sind, den Verein durch Sach- oder finanzielle Zuwendungen zu fördern.
Die finanzielle Unterstützung der „Fördernden Mitglieder“ erfolgt durch die Entrichtung eines regelmäßigen
Mitgliedsbeitrages (1x jährlich), der mindestens das Doppelte des Mitgliedsbeitrages eines ordentlichen
Mitgliedes beträgt.
Familienmitglieder
Familienmitglieder können im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder, Ehegatten und Lebenspartner von ordentlichen Mitgliedern sein.
Ehrenmitglieder
Ehrenmitglieder sind Mitglieder, die sich besondere Verdienste um den Verein erworben haben. Ihre Ernennung erfolgt auf Antrag des Vorstandes durch die Generalversammlung.
Wir freuen uns sehr von Ihnen zu hören!